935.51
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 422ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Geldspielgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Geldspielgesetz (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, wird wie folgt abgeändert:
Art. 45 Abs. 2 Bst. b
2) Die Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn:
b) der Gesuchsteller die Voraussetzungen nach Art. 11 des Gewerbegesetzes erfüllt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gewerbegesetz vom 30. September 2020 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 14/2020 und 95/2020