| 271.012 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2020 |
Nr. 447 |
ausgegeben am 11. Dezember 2020 |
Verordnung
vom 1. Dezember 2020
betreffend die Abänderung der Verordnung über den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und über das Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe
Aufgrund von § 66 Abs. 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 1912 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung), LGBl. 1912 Nr. 9/1, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
Änderung von Bezeichnungen
Die Verordnung vom 5. Juli 1994 über den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und über das Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe, LGBl. 1994 Nr. 61, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Im Anhang wird die Bezeichnung "Konkursverfahren" durch die Bezeichnung "Insolvenzverfahren" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef