0.110.040.51
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 457 ausgegeben am 18. Dezember 2020
Kundmachung
vom 15. Dezember 2020
des Beschlusses Nr. 217/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 11. Dezember 2020
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 12. Dezember 2020
Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 217/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.
Der vollständige Wortlaut der EWR-Rechtsvorschriften, auf die im Beschluss Nr. 217/2020 Bezug genommen wird, wird in der EWR-Rechtssammlung kundgemacht. Die EWR-Rechtssammlung steht in der Regierungskanzlei zu Amtsstunden sowie in der Landesbibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 217/2020
vom 11. Dezember 2020
zur Änderung von Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) des EWR-Abkommens
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR-Abkommen"), insbesondere auf Art. 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/12501, der in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wurde durch den Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 16. Juli 2020, C-311/182, für ungültig erklärt und dementsprechend sollte die Bezugnahme auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 aus dem EWR-Abkommen gestrichen werden.
2. Anhang XI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden -
hat folgenden Beschluss erlassen:
Art. 1
Der Text von Nummer 5eq (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250) in Anhang XI des EWR-Abkommens wird gestrichen.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 12. Dezember 2020 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des EWR-Abkommens vorliegen3.
Art. 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2020.
(Es folgen die Unterschriften)

1   ABl L 207 vom 1.8.2016, S. 1.

2   ABl L 249 vom 16.7.2018, S. 15.

3   Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.