935.511.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 475 ausgegeben am 18. Dezember 2020
Verordnung
vom 15. Dezember 2020
über die Abänderung der Spielbankenverordnung
Aufgrund von Art. 98 des Geldspielgesetzes (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Spielbankenverordnung (SPBV) vom 21. Dezember 2010, LGBl. 2010 Nr. 439, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 118 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Abs. 2 und 4
1) Die Spielbank hat ihren Geschäftsbericht jedes Jahr von einer wirtschaftlich und rechtlich unabhängigen Revisionsstelle im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen zu lassen. Dabei prüft die Revisionsstelle, ob:
2) Als Revisionsstelle können Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einer Bewilligung oder Registrierung nach dem Wirtschaftsprüfergesetz tätig sein.
4) Die jährlichen Honorare aus Revisionsdienstleistungen und anderen Dienstleistungen für die einzelne Spielbank und die mit ihr durch einheitliche Leitung verbundenen Gesellschaften (Konzern) dürfen 10 % der gesamten Honorarsumme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht übersteigen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Wirtschaftsprüfergesetz vom 5. Dezember 2018 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef