Art. 11 Bst. c
Der Zusatzbeitrag für ausgewählte Ackerkulturen darf nicht ausgerichtet werden für:
c) Flächen mit Raps, Sonnenblumen, Ölkürbissen, Öllein, Mohn, Saflor, Rispenhirse, Quinoa, Hanf, Soja, Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen, die vor ihrem Reifezustand oder nicht zur Körnergewinnung geerntet werden;