172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 29 ausgegeben am 26. Januar 2021
Gesetz
vom 3. Dezember 2020
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. q Ziff. 3
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
q) Bau-, Dienstleistungs- und sonstige Gewerbe:
3. des Amtes für Volkswirtschaft aufgrund des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz vom 3. Dezember 2020 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 96/2020 und 139/2020