vom 3. Dezember 2020
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz vom 3. Dezember 2020 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
96/2020 und
139/2020