| 0.814.07 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2021 | Nr. 114 | ausgegeben am 23. März 2021 |
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Chemikalie
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Tätigkeit
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Spezifische Ausnahmeregelung
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Dicofol
CAS-Nr.: 115-32-2, CAS-Nr.: 10606-46-9 |
Produktion
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keine
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Verwendung
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keine
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Chemikalie
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Tätigkeit
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Spezifische Ausnahmeregelung
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Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen
Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen umfassen:
i) Perfluoroctansäure (PFOA; CAS-Nr.: 335-67-1), einschliesslich aller ihrer verzweigten Isomere;
ii) ihre Salze;
iii) PFOA-verwandte Verbindungen, die im Sinne dieses Übereinkommens alle Substanzen umfassen, die sich zu PFOA abbauen, einschliesslich aller Substanzen (einschliesslich der Salze und Polymere) mit einer linearen oder verzweigten Perfluorheptyl-Gruppe mit (C7F15)C als Struktureinheit;
Die folgenden Verbindungen werden nicht den PFOA-verwandten Verbindungen zugerechnet:
i) C8F17-X, wenn X = F, Cl, Br;
ii) Fluorpolymere, die unter CF3[CF2]n-R’, wenn R’ = jegliche Gruppe, n>16, fallen;
iii) Perfluoralkylcarbonsäuren und Perfluoralkylphosphonsäuren (einschliesslich ihrer Salze, Ester, Halogenide und Anhydride) mit ≥8 perfluorinierten Kohlenstoffatomen;
iv) Perfluoralkansulfonsäuren (einschliesslich ihrer Salze, Ester, Halogenide und Anhydride) mit ≥ 9 perfluorinierten Kohlenstoffatomen;
v) Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluoride (PFOSF), gemäss Anlage B des Übereinkommens.
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Produktion
Verwendung |
Feuerlöschschaum: keine
für sonstige Produktion, so wie sie gemäss den Bestimmungen nach Teil X dieser Anlage für in das Register aufgenommene Vertragsparteien zugelassen ist
Gemäss den Bestimmungen nach Teil X dieser Anlage: fotolithografische Prozesse oder Ätzverfahren in der Fertigung von Halbleitern
fotografische Beschichtungen von Filmen
öl- und wasserabweisende Textilien zum Schutz vor gefährlichen und gesundheitsgefährdenden Flüssigkeiten am Arbeitsplatz
invasive und implantierbare Medizinprodukte
Feuerlöschschaum zur Bekämpfung von Dämpfen aus Flüssigbrennstoffen und Bränden von Flüssigbrennstoffen (Brandklasse B), der sich bereits in installierten Systemen - sowohl mobiler als auch stationärer Art - befindet, wie in Teil X Abs. 2 dieser Anlage dargelegt.
Die Verwendung von Perfluoroctyliodid für die Produktion von Perfluoroctylbromid für die Herstellung pharmazeutischer Produkte im Einklang mit den Bestimmungen von Teil I Abs. 3 dieser Anlage.
Herstellung von Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) für die Produktion von:
- hochleistungsfähigen, korrosionsbeständigen Gasfiltermembranen, Wasserfiltermembranen und Membranen für medizinische Textilien
- Geräten für industrielle Abwärmetauscher
- industriellen Dichtungsmitteln zur Verhinderung des Entweichens flüchtiger organischer Verbindungen und PM2.5-Partikeln
Herstellung von Polyfluorethylenpropylen (FEP) zur Produktion von Hochspannungsdrähten und -kabeln zur Stromübertragung
Herstellung von Fluorelastomeren für die Produktion von O-Ringen, V-Bändern und Plastikteilen für Autoinnenausstattungen
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Chemikalie
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Tätigkeit
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Akzeptabler Zweck oder spezifische Ausnahmeregelung
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Perfluoroctansulfonsäure (CAS-Nr.: 1763-23-1), ihre Salzea und Perfluoroctansulfonylfluorid*
(CAS Nr.: 307-35-7)
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Produktion
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Akzeptabler Zweck:
Nach Teil III dieser Anlage Produktion anderer Chemikalien, die nur für die nachstehenden Verwendungen verwendet werden dürfen.
Produktion für die nachstehend aufgeführten Verwendungen.
Spezifische Ausnahmeregelungen:
keine
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a Zum Beispiel:
Kalium-Perfluoroctansulfonat (CAS-Nr.: 2795-39-3);
Lithium-Perfluoroctansulfonat (CAS-Nr.: 29457-72-5);
Ammonium-Perfluoroctansulfonat (CAS-Nr.: 29081-56-9);
Diethanolammonium-Perfluoroctansulfonat (CAS-Nr.: 70225-14-8);
Tetraethylammonium-Perfluoroctansulfonat (CAS-Nr.: 56773-42-3);
Didecyldimethylammonium-Perfluoroctansulfonat (CAS-Nr.: 251099-16-8)
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Verwendung
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Akzeptabler Zweck:
Nach Teil III dieser Anlage für die folgenden akzeptablen Zwecke oder als Zwischenprodukt bei der Produktion von Chemikalien mit den folgenden akzeptablen Zwecken:
- Insektenköder mit Wirkstoff Sulfluramid (CAS-Nr. 4151-50-2) zur Bekämpfung von Blattschneideameisen der Gattungen Atta spp. und Acromyrmex spp. ausschliesslich zur Verwendung in der Landwirtschaft
Spezifische Ausnahmeregelungen:
- Metallgalvanisierung (Hartmetallbeschichtung) ausschliesslich in geschlossenen Kreislaufsystemen
- Feuerlöschschaum zur Bekämpfung von Dämpfen aus Flüssigbrennstoffen und Bränden von Flüssigbrennstoffen (Brandklasse B), der bereits in installierten Systemen - sowohl mobiler als auch stationärer Art - enthalten ist, wie in Teil III Abs. 10 dieser Anlage aufgeführt
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