837.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 218 ausgegeben am 6. Juli 2021
Gesetz
vom 7. Mai 2021
über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. November 2010 über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz; ALVG), LGBl. 2010 Nr. 452, wird wie folgt abgeändert:
Art. 93
Strafbestimmungen nach dem AHVG
Art. 98, 99 Abs. 1 bis 3 und Art. 99bis AHVG finden sinngemäss Anwendung auf Personen, die in einer in diesen Bestimmungen umschriebenen Weise die Vorschriften nach diesem Gesetz verletzen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 7. Mai 2021 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahem der Regierung Nr. 127/2020 und 26/2021