vom 17. August 2021
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aus Guinea-Bissau
Die Verordnung vom 8. Mai 2012 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aus Guinea-Bissau, LGBl. 2012 Nr. 135, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
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Der Text dieser Resolution ist in englischer Sprache abrufbar unter
www.un.org/securitycouncil/content/resolutions-0.