| 832.101 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2021 | Nr. 369 | ausgegeben am 26. November 2021 |
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Massnahmen
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Leistungspflicht
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Voraussetzungen
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gültig ab
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10 Komplementärmedizin
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Akupunktur
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Ja
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Durch Ärzte mit einer Weiterbildung in Akupunktur, die dem Fähigkeitsprogramm "Akupunktur - Chinesische Arzneitherapie - TCM (ASA)" des Schweizerischen Instituts für Weiter- und Fortbildung (SIWF) vom 1. Juli 2015, revidiert am 23. Juni 20171, entspricht.
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1.9.2006, 1.1.2014, 1.8.2020, 1.1.2022
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Tarifposition
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Bezeichnung
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00.0715
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Punktion, venös, zwecks Blutentnahme, jede Lokalisation durch nichtärztliches Personal2
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Massnahme
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Voraussetzung
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bbis) Ersttrimestertest
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Pränatale Abklärung des Risikos von Trisomie 21, 18 und 13: anhand der Messung der Nackentransparenz in der Ultraschalluntersuchung (12. - 14. Woche), der Bestimmung von PAPP-A und freiem ß-HCG im mütterlichen Blut und weiterer mütterlicher und fötaler Faktoren.
Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch, das dokumentiert werden muss, sowie nach Erteilung der schriftlichen Zustimmung durch die Schwangere oder ihren gesetzlichen Vertreter.
Anordnung und Messung der Nackentransparenz nur durch Ärzte mit einer Weiterbildung, die dem Fähigkeitsprogramm Schwangerschaftsultraschall (SGUM) vom 28. Mai 1998, revidiert am 15. März 20123, entspricht.
Laboranalysen gemäss der schweizerischen Analysenliste (AL).
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bter) Nicht-invasiver pränataler Test (NIPT)
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Zur Untersuchung auf eine Trisomie 21, 18 oder 13.
Ab der 12. Schwangerschaftswoche.
Bei Schwangeren, bei denen ein Risiko von 1:1000 oder höher besteht, dass beim Fötus eine Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt.
Ermittlung des Risikos und Indikationsstellung bei Fehlbildungen im Ultraschall gemäss Expertenbrief Nr. 52 vom 14. März 20184 der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG), verfasst von der Arbeitsgruppe der Akademie für fetomaternale Medizin und der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Genetik.
Bei Zwillingsschwangerschaften sind NIPT mittels Microarray oder Single Nucleotide Polymorphism (SNP) von der Kostenübernahme durch die Kassen ausgeschlossen.
Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch, das zu dokumentieren ist, sowie nach Erteilung der schriftlichen Zustimmung durch die Schwangere oder ihren gesetzlichen Vertreter.
Anordnung nur durch Fachärzte in Gynäkologie und Geburtshilfe mit Schwerpunkt fetomaternale Medizin (Weiterbildungsprogramm vom 15. März 2012, revidiert am 16. Februar 20175), Fachärzte für Medizinische Genetik und Ärzte mit einer Weiterbildung, die dem Fähigkeitsprogramm Schwangerschaftsultraschall (SGUM) vom 28. Mai 1998, revidiert am 15. März 2012, entspricht.
Laboranalysen gemäss der schweizerischen Analysenliste (AL).
Wird aus technischen Gründen das Geschlecht des Fötus bestimmt, darf diese Information nicht vor Ablauf von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode mitgeteilt werden.
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c) Präpartale Untersuchungen mittels Kardiotokographie
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Bei entsprechender Indikation in der Risikoschwangerschaft.
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d) Amniozentese, Chorionbiopsie, Cordozentese
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Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch, das dokumentiert werden muss, in den folgenden Fällen:
- Zur Bestätigung eines positiven Befundes bei Schwangeren, bei denen aufgrund des nicht-invasiven pränatalen genetischen Tests (NIPT) ein hochgradiger Verdacht oder aufgrund des Ersttrimestertests ein Risiko von 1:380 oder höher besteht, dass beim Fötus eine Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt;
- bei Schwangeren, bei denen aufgrund des Ultraschallbefundes, der Familienanamnese oder aus einem andern Grund ein Risiko von 1:380 oder höher besteht, dass beim Fötus eine ausschliesslich genetisch bedingte Erkrankung vorliegt;
- bei Gefährdung des Fötus durch eine Schwangerschaftskomplikation, eine Erkrankung der Mutter oder eine nicht genetisch bedingte Erkrankung oder Entwicklungsstörung des Fötus.
Anordnung für genetische Untersuchungen nur durch Fachärzte in Gynäkologie und Geburtshilfe mit Schwerpunkt fetomaternale Medizin (Weiterbildungsprogramm vom 15. März 2012, revidiert am 16. Februar 2017) sowie Fachärzte für Medizinische Genetik oder Ärzte mit einer Weiterbildung, die dem Fähigkeitsprogramm Schwangerschaftsultraschall (SGUM) vom 28. Mai 1998, revidiert am 15. März 2012, entspricht.
Laboranalysen gemäss der schweizerischen Analysenliste (AL).
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e) Kontrolle post-partum
eine Untersuchung
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Zwischen sechster und zehnter post-partum-Woche: Zwischenanamnese, klinische und gynäkologische Untersuchung inkl. Beratung.
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h) Kontrolle nach Fehlgeburt
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Nach Fehlgeburt oder medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch, sofern dieser nach liechtensteinischem Recht straflos (§ 96 Abs. 4 StGB) und nach der Gesetzgebung am Ort des Eingriffs zulässig ist, bis zur vollendeten 23. Schwangerschaftswoche.
Zwischenanamnese, gynäkologischer und klinischer Status, Beratung; Laboranalysen und Ultraschalluntersuchung nach klinischem Ermessen. Ultraschalluntersuchung nur durch Ärzte mit einer Weiterbildung, die dem Fähigkeitsprogramm Schwangerschaftsultraschall (SGUM) vom 28. Mai 1998, revidiert am 15. März 2012, entspricht.
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Massnahme
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Voraussetzung
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bter) Digitale Mammografie, Mamma-MRI
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1. Bei Frauen mit mässig oder stark erhöhtem familiären Brustkrebsrisiko oder mit vergleichbarem individuellen Risiko. Risikoeinstufung mittels Risikokalkulationsmodellen (z.B. IBIS, Can-Risk).
Voraussetzung für die Einstufung in die Kategorie "stark erhöhtes Risiko" ist eine genetische Beratung nach Bst. d. Indikation, Häufigkeit und Untersuchungsmethode risiko- und altersadaptiert gemäss BAG-Referenzdokument "Überwachungsprotokoll" (Stand 01/2021)6.
Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch vor der ersten Untersuchung, das dokumentiert werden muss.
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Organsystem / Gruppe
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Diagnose
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Voraussetzungen
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…
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Darm
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Morbus Crohn
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Behandlung mit Immunsuppressiva bzw. Biologika
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