143.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 430 ausgegeben am 21. Dezember 2021
Gesetz
vom 4. November 2021
über die Abänderung des Polizeigesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG), LGBl. 1989 Nr. 48, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 1 Bst. obis
1) Die Landespolizei hat folgende Aufgaben:
obis) sie nimmt die Aufgabe der nationalen Kontaktstelle für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) wahr, unterhält das nationale Koordinierungszentrum für den Informationsaustausch, arbeitet mit anderen nationalen Koordinierungszentren und der Agentur zusammen, unterhält die nationalen Komponenten des EUROSUR-Systems und vertritt das Land Liechtenstein im Verwaltungsrat der Agentur;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/2021