3. Gebühren für Änderungen, die nicht unter Ziff. 2 fallen:
f) Änderung des Publikationsorgans: 50 Franken;
h) je 100 Franken:
- für die Eintragung/Aufhebung der Auflösung;
- für die Eintragung des Widerrufs einer vom Amt für Justiz verfügten Auflösung;
- für die Eintragung/Beendigung einer Nachtragsliquidation;
- für die Wiedereintragung eines gelöschten Rechtsträgers;
l) Änderung oder Löschung eines Repräsentanten, einer Zustelladresse oder einer weiteren Adresse: 30 Franken;
n) Eintragung eines Mitgliedes der Verwaltung, eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eines Liquidators oder einer anderen Funktion sowie Änderung oder Löschung eines solchen Eintrages: 40 Franken; diese Gebühr ist ebenfalls anwendbar für Mitglieder der Aufsichtsstelle einer Kommanditaktiengesellschaft sowie für Mitglieder einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV);
s) Löschung des Verzichts auf die prüferische Durchsicht (Review) und des Datums der Erklärung (Art. 1058a Abs. 5 PGR): 50 Franken;
t) Änderung des Bilanzstichtages: 50 Franken;
u) Eintragung oder Löschung eines Teilfonds, pro Teilfonds: 100 Franken;
v) Eintragung, Änderung oder Löschung von Anstaltsanteilen: 100 Franken;
w) Eintragung oder Löschung einer Bemerkung: 100 Franken;