vom 11. März 2022
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
Das Gesetz vom 16. Dezember 2009 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCG), LGBI. 2010 Nr. 15, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
88/2021 und
2/2022