vom 11. März 2022
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Lenkungsabgabe auf "Heizöl Extraleicht" mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 %
Das Gesetz vom 16. Dezember 2009 über die Lenkungsabgabe auf "Heizöl Extraleicht" mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 % (HELG), LGBI. 2010 Nr. 16, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
88/2021 und
2/2022