954.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 293 ausgegeben am 28. Oktober 2022
Gesetz
vom 2. September 2022
über die Abänderung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 10. Mai 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz; EWR-WPPDG), LGBl. 2019 Nr. 159, wird wie folgt abgeändert:
Art. 13 Abs. 1 Bst. c
1) Vom Landgericht wird wegen Vergehens mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft, wer:
c) der FMA keine, falsche oder unvollständige Auskünfte erteilt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. November 2022 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 52/2022