vom 1. Dezember 2022
Das Gesetz vom 12. März 2003 über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz; GVVKG), LGBl. 2003 Nr. 108, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 11b
Aktuelle Stunde
1) In der Aktuellen Stunde wird ein Thema von landespolitischer Bedeutung behandelt. Der Landtagspräsident informiert die Regierung zeitgleich mit der Information der Abgeordneten über das Thema der Aktuellen Stunde.
2) Die Regierung kann auf Einladung der an der Reihe liegenden Landtagsfraktion an der Aktuellen Stunde teilnehmen, und es kommt ihr ein Rederecht zu.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Abänderung der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 1. Dezember 2022 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Parlamentarische Initiative vom 17. Dezember 2021 sowie Stellungnahme der Initianten vom 27. Oktober 2022; Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
9/2022 und
69/2022