vom 2. März 2023
über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023 bis 2026
Art. 1
Staatsbeitrag zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität
1) Das Land richtet zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023 bis 2026 jährlich 1 000 000 Franken aus.
2) Ziel und Ausrichtung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein hat im Grundsatz den bestehenden Regelungen zu entsprechen.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
11/2023