612.414.7
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 140 ausgegeben am 25. April 2023
Finanzbeschluss
vom 2. März 2023
über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023 bis 2026
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. März 2023 beschlossen:1
Art. 1
Staatsbeitrag zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität
1) Das Land richtet zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023 bis 2026 jährlich 1 000 000 Franken aus.
2) Ziel und Ausrichtung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein hat im Grundsatz den bestehenden Regelungen zu entsprechen.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 11/2023