930.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 153 ausgegeben am 25. April 2023
Gesetz
vom 2. März 2023
über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gewerbegesetz (GewG) vom 30. September 2020, LGBl. 2020 Nr. 415, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3 Abs. 2 Bst. u
2) Es findet keine Anwendung auf gewerbsmässige Tätigkeiten, deren Zulassung durch andere Gesetze geregelt ist. Dies sind insbesondere:
u) die Erbringung von Postdiensten und Paketzustelldiensten nach dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz vom 2. März 2023 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 109/2022 und 17/2023