172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 160 ausgegeben am 25. April 2023
Gesetz
vom 2. März 2023
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. c Einleitungssatz und Ziff. 3
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
c) elektronische Kommunikation, elektronische Signaturen sowie Postdienste und Paketzustelldienste:
3. des Amtes für Kommunikation in seiner Funktion als nationale Regulierungsbehörde aufgrund des Postdienste- und Paketzustelldienstegesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz vom 2. März 2023 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 109/2022 und 17/2023