814.05
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 162 ausgegeben am 25. April 2023
Gesetz
vom 2. März 2023
über die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Emissionshandelsgesetz (EHG) vom 19. September 2012, LGBl. 2012 Nr. 346, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1
1) Die Emissionen von Treibhausgasen sind bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 gesamthaft um mindestens 55 % zu vermindern. Die Verminderung gegenüber 1990 ist zu mindestens 40 % durch Massnahmen im Inland zu erreichen, insbesondere durch energie-, verkehrs-, umwelt-, forst-, landwirtschafts-, wirtschafts- und finanzpolitische Massnahmen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Mai 2023 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 119/2022 und 15/2023