| 412.012 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2023 |
Nr. 171 |
ausgegeben am 28. April 2023 |
Verordnung
vom 25. April 2023
über die Abänderung der Berufsbildungsverordnung
I. Abänderung bisherigen Rechts
Die Berufsbildungsverordnung (BBV) vom 8. Juli 2008, LGBl. 2008 Nr. 177, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14a
Wiederholungen von Qualifikationsverfahren
1) Wiederholungen von Qualifikationsverfahren sind höchstens zweimal möglich. Bereits früher bestandene Teile müssen nicht wiederholt werden.
2) Die Bildungserlasse können für die Wiederholungspflicht strengere Anforderungen aufstellen.
3) Termine für die Wiederholung werden so angesetzt, dass den zuständigen Organen keine unverhältnismässigen Mehrkosten entstehen.
Art. 18 Abs. 2
Aufgehoben
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Sabine Monauni
Regierungschef-Stellvertreterin