172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 220 ausgegeben am 7. Juni 2023
Gesetz
vom 5. April 2023
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
c) elektronische Kommunikation, elektronische Signaturen sowie Postdienste und Paketzustelldienste:
1. des Amtes für Kommunikation in seiner Funktion als weisungsunabhängige Regulierungsbehörde aufgrund des Kommunikationsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Kommunikationsgesetz vom 5. April 2023 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 122/2022 und 22/2023