172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 270 ausgegeben am 30. Juni 2023
Gesetz
vom 4. Mai 2023
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. w
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
w) Cyber-Sicherheit:
der Stabsstelle Cyber-Sicherheit aufgrund des Cyber-Sicherheitsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Cyber-Sicherheitsgesetz vom 4. Mai 2023 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 9/2023 und 35/2023