141.011
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 438 ausgegeben am 30. November 2023
Verordnung
vom 28. November 2023
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Aus- und Weiterbildung der Gemeindepolizisten
Aufgrund von Art. 64b Abs. 3 und Art. 124 des Gemeindegesetzes (GemG) vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 20. Juni 2017 über die Aus- und Weiterbildung der Gemeindepolizisten (AWGV), LGBl. 2017 Nr. 157, wird wie folgt abgeändert:
Art. 5 Abs. 2
2) Die Gleichwertigkeit nach Abs. 1 Bst. b und c setzt voraus, dass die der Ausbildung entsprechende Tätigkeit mindestens bis drei Jahre vor Aufnahme der Tätigkeit als Gemeindepolizist ausgeübt wurde.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef