vom 4. Oktober 2023
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) der Europäischen Union
Art. 1
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) der Europäischen Union in den Jahren 2024‐2027 wird auf Basis des liechtensteinischen Anteils gemäss durchschnittlichem Schengen‐Schlüssel für die Jahre 2016-2020 von 0.04 % ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 900 000 Euro genehmigt.
2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
86/2023