852.015
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 463 ausgegeben am 8. Dezember 2023
Verordnung
vom 4. Dezember 2023
über die Abänderung der Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung
Aufgrund von Art. 82 Abs. 5 und 107 Bst. h des Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) vom 10. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 29, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 22. September 2009 über die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung (Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung; KJFBV), LGBl. 2009 Nr. 243, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 9 Abs. 4
4) Anträge auf Ausrichtung von Jahresbeiträgen für das Folgejahr sind bis zum 15. April beim Amt für Soziale Dienste einzureichen. In begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden.
Art. 20 Abs. 1
1) Die Förderung beträgt für:
a) Jugendliche ab 16 Jahren: 50 Franken pro Tag;
b) Erwachsene: 100 Franken pro Tag.
II.
Übergangsbestimmung
Auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung hängige Verfahren findet das neue Recht Anwendung.
III.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef