| 171.101.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2023 |
Nr. 477 |
ausgegeben am 15. Dezember 2023 |
Abänderung der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
vom 7. Dezember 2023
Abänderung bisherigen Rechts
Die Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 19. Dezember 2012, LGBl. 2013 Nr. 9, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 23 Abs. 2
2) Für das verhinderte Mitglied hat dessen Wählergruppe gemäss Art. 49 der Verfassung einen Stellvertreter im Sinne von Art. 46 Abs. 2 der Verfassung zu bezeichnen.
Diese Abänderung der Geschäftsordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft.
gez. Albert Frick
Landtagspräsident