946.225.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 481 ausgegeben am 21. Dezember 2023
Verordnung
vom 21. Dezember 2023
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Situation in der Republik Moldau
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug des Beschlusses (GASP) 2023/1047 des Rates der Europäischen Union vom 30. Mai 2023 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 23. Mai 2023 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Situation in der Republik Moldau, LGBl. 2023 Nr. 203, wird wie folgt abgeändert:
Anhang Bst. A Ziff. 5
 
Name
Angaben zur Identität
Begründung
5.
Vladimir Gheorghe PLAHOTNIUC
alias Vladimir ULINICI
alias Vladimir PLAKHOTNYUK
alias Vladislav Vladimir NOVAK
 
Funktion: Unternehmer, Politiker
Geburtsdatum: 1.1.1966 oder 25.12.1965
Geburtsort: Pituşca, Călăraşi, ehemalige UdSSR (jetzt Republik Moldau)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: moldauisch, rumänisch, russisch
Reisepass-Nr.: AB 0671328; AA 1203658 (Republik Moldau)
 
Gegen Vladimir Plahotniuc laufen in der Republik Moldau mehrere Strafverfahren wegen Veruntreuung staatlicher Gelder der Republik Moldau und wegen des illegalen Transfers dieser Gelder in Gebiete ausserhalb der Republik Moldau. Gegen ihn wurde in der Rechtssache "Bankbetrug" Anklage erhoben, unter dessen wirtschaftlichen Folgen das Land bis heute leidet. Ferner laufen gegen ihn Ermittlungen wegen Bestechung des ehemaligen Präsidenten der Republik Moldau mit einer grossen Menge Bargeld als Gegenleistung für politische Gefälligkeiten.
Da Vladimir Plahotniuc schweres finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder gezeigt und unerlaubt Kapital ausgeführt hat, ist er für Handlungen sowie für die Durchführung von Massnahmen verantwortlich, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen, indem sie die demokratischen politischen Prozesse in der Republik Moldau untergraben und schweres finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder gefährden.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef