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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 489 ausgegeben am 29. Dezember 2023
Gesetz
vom 10. November 2023
über die Abänderung des CbC-Gesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 4. November 2016 über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz), LGBl. 2016 Nr. 502, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 25 Abs. 1
1) Werden mit Wirkung für einen konstitutiven Rechtsträger Widerhandlungen begangen, so wird der konstitutive Rechtsträger gebüsst und zwar unabhängig davon, ob dieser über Rechtspersönlichkeit verfügt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 97/2023