vom 10. November 2023
betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein
Das Gesetz vom 4. November 2016 über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG), LGBl. 2016 Nr. 504, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2
Bezeichnungen
Unter den in diesem Gesetz verwendeten Personenbezeichnungen sind alle Personen unabhängig ihres Geschlechts zu verstehen, sofern sich die Personenbezeichnungen nicht ausdrücklich auf ein bestimmtes Geschlecht beziehen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 10. November 2023 über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
74/2023 und
99/2023