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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 14 ausgegeben am 11. Januar 2024
Gesetz
vom 10. November 2023
über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 15. September 2000 über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfegesetz, RHG), LGBl. 2000 Nr. 215, wird wie folgt abgeändert:
Art. 50 Abs. 2a
2a) Als Behörde im Sinne des Abs. 1 ist auch die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) nach der Verordnung (EU) 2017/19392 anzusehen.
Art. 71 Abs. 1a
1a) Als ausländische Staatsanwaltschaft im Sinne des Abs. 1 ist auch die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) nach der Verordnung (EU) 2017/1939 anzusehen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Februar 2024 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 59/2023 und 105/2023

2   Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1)