172.018.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 20 ausgegeben am 11. Januar 2024
Gesetz
vom 10. November 2023
über die Abänderung des E-Government-Gesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. September 2011 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG), LGBl. 2011 Nr. 575, wird wie folgt abgeändert:
Art. 6d
Elektronisches Beurkundungs- und Beglaubigungssystem
1) Die Liechtensteinische Landesverwaltung betreibt ein Beurkundungs- und Beglaubigungssystem zur Durchführung elektronischer öffentlicher Beurkundungen und Beglaubigungen.
2) Das Amt für Informatik hat geeignete Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Grundsätze der Datensicherheit nach der Datenschutzgesetzgebung eingehalten werden.
3) Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 10. November 2023 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 80/2023 und 104/2023