946.223.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 33 ausgegeben am 23. Januar 2024
Verordnung
vom 23. Januar 2024
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sowie des Beschlusses (GASP) 2024/380 des Rates der Europäischen Union vom 22. Januar 2024 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 12. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien, LGBl. 2012 Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 8 Bst. A Ziff. 331 bis 336
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
331.
Mahmoud al-Dj
Geburtsdatum: 26.7.1983;
Geburtsort: Tell Rifaat, Aleppo, Syrien;
Staatsangehörigkeit:
syrisch/libysch;
Geschlecht: männlich
Mahmoud al-Dj ist ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der Eigentümer mehrerer Unternehmen ist, die in verschiedenen Sektoren wie Logistik und Tourismus tätig sind. Er erleichtert illegale Transaktionen zwischen regierungsnahen Personen und Organisationen in Syrien und Ostlibyen, auch im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, sowie Waffenlieferungen und den Transfer von Söldnern. Seine Position verdankt er seinen engen Beziehungen zum syrischen Regime, von dem er und seine Unternehmen profitieren. Im Gegenzug unterstützt er mit seinen Aktivitäten das syrische Regime und ermöglicht ihm den Zugang zu illegalen Einnahmen. Damit ist Mahmoud Al-Dj Nutzniesser und Unterstützer des syrischen Regimes.
332.
Yasser Hussein Ibrahim
Geburtsdatum: 9.4.1983;
Geburtsort: Damaskus, Syrien;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Geschlecht: männlich
Yasser Ibrahim ist Wirtschaftsberater von Bashar al-Assad und ist im von Asma al-Assad geleiteten Wirtschaftsrat tätig. Zusammen mit Ali Najib Ibrahim betreibt er eine Reihe von Strohfirmen und fungiert als Strohmann für die Geschäftstätigkeiten von Bashar Al-Assad und Asma Al-Assad. Damit ist Yasser Ibrahim Nutzniesser und Unterstützer des syrischen Regimes.
333.
Bilal al-Naal
(alias al-Na’al)
Geburtsdatum: 14.4.1975;
Geburtsort: Damaskus, Syrien;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Geschlecht: männlich
Bilal al-Naal ist Gründer und Partner mehrerer Handels- und Investmentgesellschaften in Syrien.
Er ist Mitglied des syrisch-russischen Wirtschaftsrats und spielt somit in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und dem syrischen Regime eine wichtige Rolle. Al-Naal ist auch Mitglied des syrischen Parlaments und ehemaliges Mitglied des Gouverneursrats von Damaskus. Daher ist Bilal al-Naal eine führende Geschäftsperson in Syrien und in dieser Eigenschaft Nutzniesser und Unterstützer des syrischen Regimes. Er steht auch in Verbindung mit Fadi Saqr, der Cham Holding und Bishr Al-Sabban.
334.
Fahad Darwish
(alias Fahd/Fahed)
Geburtsdatum: 1955;
Geburtsort: Damaskus, Syrien;
Staatsangehörigkeit:
syrisch/iranisch;
Geschlecht: männlich
Fahd Darwish ist Präsident der gemeinsamen syrisch-iranischen Handelskammer. Darüber hinaus besitzt und betreibt Darwish mehrere Unternehmen in Syrien, die in verschiedenen Sektoren wie Handel und Arzneimittel tätig sind.
Damit ist Darwish ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann und in dieser Eigenschaft Nutzniesser und Unterstützer des syrischen Regimes.
335.
Mohannad al-Dabbagh
Geburtsdatum: 6.3.1967;
Staatsangehörigkeit:
syrisch/iranisch;
Geschlecht: männlich
Mohannad al-Dabbagh ist ein Cousin von Asma al-Assad. Er ist Miteigentümer der Takamol LLC, einem Unternehmen, das für die Verwaltung des elektronischen Smartcard-Programms zuständig ist, das seit 2014 unter der Aufsicht des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz für den Vertrieb subventionierter Lebensmittel und anderer Produkte in Syrien eingesetzt wird. Insbesondere nimmt Takamol LLC für jede Transaktion, die über die Smartcard abgewickelt wird, Gebühren ein.
Mohannad al-Dabbagh ist somit Nutzniesser und Unterstützer des syrischen Regimes.
336.
Firas al-Akhras
Geburtsdatum: 1.3.1978;
Geburtsort: London, Vereinigtes Königreich;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Geschlecht: männlich
Firas al-Akhras ist der Bruder von Asma al-Assad. Er ist Miteigentümer des Unternehmens Takamol LLC, das für die Verwaltung des elektronischen Smartcard-Programms zuständig ist, das seit 2014 unter der Aufsicht des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz für den Vertrieb subventionierter Lebensmittel und anderer Produkte in Syrien eingesetzt wird. Insbesondere nimmt Takamol LLC für jede Transaktion, die über die Smartcard abgewickelt wird, Gebühren ein.
Firas al-Akhras ist somit Nutzniesser und Unterstützer des syrischen Regimes.
Anhang 8 Bst. B Ziff. 82 bis 86
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
82.
Al-Dj Group
(Al-Dj-Gruppe)
(alias ALDJ)
Ort der Registrierung:
Damaskus, Syrien;
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Syrien;
Die al-Dj-Gruppe ist ein syrisches Unternehmen, das im Eigentum und unter der Leitung von Mahmoud al-Dj steht. Als Holdinggesellschaft besitzt und betreibt sie den Reiseveranstalter Freebird, der zu den Auftragnehmern der Fluggesellschaft Cham Wings gehört, häufig Flüge zwischen Syrien und Libyen durchführt und Söldner und Betäubungsmittel schmuggelt. Ausserdem ist die Al-Dj-Gruppe mit der Al-Tair Company verbunden, die ebenfalls Mahmoud al-Dj gehört.
In diesem Geflecht von Geschäftsbeziehungen, in dem die Al-Dj-Gruppe eine zentrale Rolle spielt, wird der Fracht- und Flugverkehr für illegale Transaktionen, auch für Geschäfte mit Betäubungsmitteln, zwischen regierungsnahen Personen und Organisationen in Syrien und Ostlibyen genutzt.
Die Tätigkeiten der Al-Dj-Gruppe begünstigen das syrische Regime und unterstützten es beim Zugang zu illegalen Einnahmen.
83.
Cham Wings (Fluggesellschaft Cham Wings)
Ort der Registrierung:
Damaskus, Syrien;
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Damaskus, Syrien
Die Fluggesellschaft Cham Wings ist ein syrisches Unternehmen, dessen Eigentümer Muhammad Issam Shammout ist.
Ausserdem ist Cham Wings mit seinen Flügen am Transfer syrischer Söldner, am Waffen- und Drogenhandel und an Geldwäsche beteiligt und unterstützt dadurch die Aktivitäten des syrischen Regimes. Als einzige private Fluggesellschaft in Syrien ist Cham Wings somit Nutzniesser und Unterstützer des syrischen Regimes.
84.
Freebird Travel Agency (Reiseveranstalter Freebird)
Ort der Registrierung:
Syrien, Dubai;
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Damaskus, Syrien
Der Reiseveranstalter Freebird ist ein syrisches Unternehmen im Eigentum und unter der Leitung der Al-Dj-Gruppe; Geschäftsführer ist Mahmoud al-Dj.
Freebird ist der Hauptauftragnehmer der Fluggesellschaft Cham Wings und somit Nutzniesser und Unterstützer des syrischen Regimes.
85.
Iloma Investment
Private JSC
(alias Eloma)
Ort der Registrierung:
Damaskus, Syrien;
Registrierungsdatum: 2023;
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Damaskus, Syrien
Iloma Investment Private JSC wurde Anfang 2023 zur Übernahme nahezu der Hälfte der Eigentumsanteile am Flughafen Damaskus gegründet.
Iloma ist eine Scheinfirma der Assad-Familie und Teil der Machenschaften des Regimes zur persönlichen Bereicherung durch Manipulation der Wirtschaft. Damit ist Iloma Nutzniesserin und Unterstützerin des syrischen Regimes.
86.
Al-Aqila Company
(alias al-Akila,
Al-Aqeela Insurance Company)
Ort der Registrierung:
Damaskus, Syrien;
Registrierungsdatum: 2007;
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Syrien;
Die Al-Aqila Company gründete mit dem iranischen Versicherungsunternehmen Alborz Insurance Company ein Gemeinschaftsunternehmen - ein Schritt, der von den beiden Regimen vereinbart wurde, um Irans Position in der syrischen Wirtschaft zu stärken.
In der aktuellen syrischen Geschäftslandschaft bedarf ein solches Gemeinschaftsunternehmen der Unterstützung durch das syrische Regime. Damit ist die Al-Aqila Company Nutzniesserin und Unterstützerin des syrischen Regimes.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef