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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 38 ausgegeben am 30. Januar 2024
Gesetz
vom 5. Dezember 2023
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, LGBl. 1984 Nr. 31, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3 Abs. 3
3) Zusätzlich wird jeder der bei der letzten Landtagswahl aufgetretenen und im Landtag vertretenen politischen Parteien ein pauschaler Beitrag von jährlich 80 000 Franken ausgerichtet.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Parlamentarische Initiative vom 3. August 2023 sowie Bericht und Antrag der Regierung Nr. 90/2023