vom 5. Dezember 2023
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien
Das Gesetz vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, LGBl. 1984 Nr. 31, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Parlamentarische Initiative vom 3. August 2023 sowie Bericht und Antrag der Regierung Nr.
90/2023