152.31
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 40 ausgegeben am 30. Januar 2024
Gesetz
vom 6. Dezember 2023
über die Abänderung des Asylgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Asylgesetz (AsylG) vom 14. Dezember 2011, LGBl. 2012 Nr. 29, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 87
Zweckwidrige Verarbeitung personenbezogener Daten
Wer im Eurodac gespeicherte Daten vorsätzlich für andere als die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verarbeitet, wird vom Landgericht wegen Übertretung mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 6. Dezember 2023 über die Abänderung des Ausländergesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 78/2023 und 119/2023