vom 23. Januar 2024
des Beschlusses Nr. 1/2023 des mit dem Austrittsabkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses
Beschluss des mit dem Austrittsabkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses: 27. September 2023
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. März 2024
Anhang
Beschluss Nr. 1/2023 des mit dem Austrittsabkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses
vom 27. September 2023
zur Änderung von Teil I von Anhang I des Austrittsabkommens
2
Der Gemischte Ausschuss -
gestützt auf das Austrittsabkommen
3, insbesondere auf Art. 34 Abs. 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Gemäss Art. 34 Abs. 3 des Austrittsabkommens ändert der Gemischte Ausschuss Teil I von Anhang I ab, um neue Beschlüsse und Empfehlungen zu berücksichtigen, die von der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ("Verwaltungskommission") verabschiedet und in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden und dort in Kraft getreten sind.
2. Die Verwaltungskommission verabschiedete drei Beschlüsse, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden und dort in Kraft getreten sind, und die nicht in Teil I von Anhang I des Austrittsabkommens aufgeführt sind.
3. Teil I von Anhang I des Austrittsabkommens sollte daher entsprechend geändert werden -
hat folgenden Beschluss erlassen:
Art. 1
1) In Teil I von Anhang I des Austrittsabkommens werden folgende Beschlüsse angefügt:
a) Unter Horizontale Fragen (Reihe H):
- Beschluss Nr. H12 vom 19. Oktober 2021 über den Bezugszeitpunkt für die Festlegung der Umrechnungskurse gemäss Art. 90 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C 93, 28.2.2022, S. 6)
4.
- Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Beschluss Nr. H13 vom 30. März 2022 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. C 305, 10.8.2022, S. 4)
5.
b) Unter Krankheit (Reihe S):
- Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Beschluss Nr. S11 vom 9. Dezember 2020 über Erstattungsverfahren zur Durchführung der Art. 35 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (ABl. C 236, 18.6.2021, S. 4)
6.
2) In Teil I von Anhang I des Austrittsabkommens werden folgende Beschlüsse gestrichen:
a) Unter Horizontale Fragen (Reihe H):
- Beschluss Nr. H3 vom 15. Oktober 2009 über den Bezugszeitpunkt für die Festlegung der Umrechnungskurse gemäss Art. 90 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C 106, 24.4.2010, S. 56)
7.
- Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Beschluss Nr. H4 vom 22. Dezember 2009 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. C 107, 27.4.2010, S. 3)
8.
b) Unter Krankheit (Reihe S):
- Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Beschluss Nr. S9 vom 20. Juni 2013 über Erstattungsverfahren zur Durchführung der Art. 35 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (ABl. C 279, 27.9.2013, S. 8)
9.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Für Liechtenstein tritt dieser Beschluss am ersten Tag des zweiten Monats nach der Mitteilung an den Verwahrer, dass die innerstaatlichen Rechtsvorschriften erfüllt sind, in Kraft.
Der Text dieses Beschlusses wird beim Verwahrer hinterlegt.
Geschehen zu Brüssel am 27. September 2023.
(Es folgen die Unterschriften)
1
Abkommen vom 28. Januar 2020 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, dem EWR-Abkommen und anderen Abkommen, die zwischen dem Vereinigten Königreich und den EWR/EFTA-Staaten aufgrund der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union gelten (LR 0.632.61)
2
Übersetzung des englischen Originaltextes
3
Abkommen vom 28. Januar 2020 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, dem EWR-Abkommen und anderen Abkommen, die zwischen dem Vereinigten Königreich und den EWR/EFTA-Staaten aufgrund der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union gelten
4
In das EWR-Abkommen aufgenommen durch Beschluss Nr. 97/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 28. April 2023.
5
In das EWR-Abkommen aufgenommen durch Beschluss Nr. 181/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Juli 2023.
6
In das EWR-Abkommen aufgenommen durch Beschluss Nr. 180/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 10. Juni 2022.
7
In das EWR-Abkommen aufgenommen durch Beschluss Nr. 97/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 28. April 2023.
8
In das EWR-Abkommen aufgenommen durch Beschluss Nr. 181/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Juli 2023.
9
In das EWR-Abkommen aufgenommen durch Beschluss Nr. 180/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 10. Juni 2022.