| 946.225.1 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2024 | Nr. 166 | ausgegeben am 16. April 2024 |
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Name
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Angaben zur Identität
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Gründe
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24.
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Al-Quds Brigades (Al-Quds-Brigaden)
alias Sarāyā al-Quds
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Aktive Regionen: Gazastreifen, Westjordanland, Südlibanon
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Die Al-Quds-Brigaden sind der bewaffnete Arm der terroristischen Organisation Palästinensischer Islamischer Dschihad (PIJ), die restriktiven Massnahmen der Union unterliegt.
Am 7. Oktober 2023 verübten Kämpfer der Al-Quds-Brigaden gemeinsam mit der Hamas brutale und willkürliche terroristische Angriffe in ganz Israel. Dabei haben sie weiträumig und systematisch sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt verübt und sie als Kriegswaffe eingesetzt.
Insbesondere waren Kämpfer der Al-Quds-Brigaden an Angriffen auf Kibbuzim wie Kfar Aza und Nahal Oz beteiligt, bei denen schwere Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt verübt wurden, darunter Vergewaltigung, Ermordung weiblicher Säuglinge und gezielte Entführungen von Frauen und Mädchen.
Die Al-Quds-Brigaden sind daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstösse, einschliesslich systematischer und weiträumiger sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, was im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik gemäss Art. 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis gibt.
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25.
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Nukhba Force (Nukhba-Truppe)
alias Al-Nukhba
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Aktive Regionen: Gazastreifen, Westjordanland, Südlibanon
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Die Nukhba-Truppe ist eine Spezialeinheit der terroristischen Organisation Hamas, die restriktiven Massnahmen der Union unterliegt.
Am 7. Oktober 2023 verübten Kämpfer der Nukhba-Truppe brutale und willkürliche terroristische Angriffe in ganz Israel. Dabei haben sie weiträumig und systematisch sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt verübt und sie als Kriegswaffe eingesetzt.
Insbesondere sind die Kämpfer der Nukhba-Truppe unter anderem in das Kibbuz Kfar Aza eingedrungen und mit Paragleitern in das Musikfestival Re’im (Nova) geflogen. An beiden Orten verübten Kämpfer der Nukhba-Truppe weiträumig und systematisch sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, darunter Vergewaltigung und anschliessende Ermordung weiblicher Minderjähriger, Verstümmelung von Leichen sowie Genitalverstümmelung.
Die Nukhba-Truppe ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstösse, einschliesslich systematischer und weiträumiger sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, was im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik gemäss Art. 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis gibt.
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26.
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Qassam Brigades (Qassam-Brigaden)
alias Izz ad-Din
al-Qassam
Brigades; AQB
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Aktive Regionen: Gazastreifen, Westjordanland, Südlibanon
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Die Qassam-Brigaden sind der militärische Arm der terroristischen Organisation Hamas, die restriktiven Massnahmen der Union unterliegt.
Am 7. Oktober 2023 verübten Kämpfer der Qassam-Brigaden brutale und willkürliche terroristische Angriffe in ganz Israel. Dabei haben sie systematisch und weiträumig sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt verübt und sie als Kriegswaffe eingesetzt, darunter der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen und Leichen, Genitalverstümmelungen und die gezielte Entführung von Frauen und Mädchen.
Die Qassam-Brigaden sind daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstösse, einschliesslich systematischer und weiträumiger sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, was im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik gemäss Art. 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis gibt.
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