vom 21. Mai 2024
über die Berichtigung des Landesgesetzblattes 2023 Nr. 480
Im Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027, LGBl. 2023 Nr. 480, müsste es beim Inkrafttreten anstelle von "Inkrafttreten: 1. Januar 2024" richtigerweise "Vorläufig angewendet seit 29. November 2023" und "Inkrafttreten: 1. Mai 2024" heissen.