173.540.12
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 240 ausgegeben am 13. Juni 2024
Verordnung
vom 11. Juni 2024
über die Abänderung der Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung
Aufgrund von Art. 9 Abs. 4, Art. 60 Abs. 6 und Art. 106 des Wirtschaftsprüfergesetzes (WPG) vom 5. Dezember 2018, LGBI. 2019 Nr. 17, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung (WPPV) vom 15. Dezember 2020, LGBl. 2020 Nr. 474, wird wie folgt abgeändert:
Art. 5 Bst. a Ziff. 1 dritter Spiegelstrich und Ziff. 2 erster Spiegelstrich
Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen und -gebieten:
a) Revision und Rechnungslegung:
1. Buchführung und Rechnungslegung:
- Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (gesetzliche Vorschriften und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung; Nachhaltigkeitsanalyse; Due-Diligence-Prozesse in Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte);
2. Wirtschaftsprüfung:
- Prüfungen (einschliesslich Spezialprüfungen und Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung) und Berichterstattung nach dem PGR unter Berücksichtigung der Vorgaben des liechtensteinischen Berufsstandes;
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und findet erstmals auf Prüfungen Anwendung, die nach dem 30. Juni 2026 durchgeführt werden.

Fürstliche Regierung:

gez. Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin