172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 266 ausgegeben am 9. Juli 2024
Gesetz
vom 16. Mai 2024
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. y
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
y) Luftfahrt:
des Amtes für Hochbau und Raumplanung aufgrund des Luftfahrtgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen.
II.
Hängige Fälle
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Regierung ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 36/2024