946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 313 ausgegeben am 27. August 2024
Verordnung
vom 27. August 2024
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sowie des Beschlusses (GASP) 2024/1744 vom 24. Juni 2024 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 10. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2022 Nr. 45, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 15c Abs. 5 Bst. a Ziff. 2
5) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für:
a) Käufe in der Russischen Föderation, die erforderlich sind für:
2. den persönlichen Gebrauch durch Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz, natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel Liechtensteins oder der Schweiz verfügen, oder ihre unmittelbaren Familienangehörigen;
Art. 15e Abs. 3, 6a, 6b und 8
3) Der Kauf von Diamanten nach Anhang 27a Ziff. 1 und 2, die in einem Drittstaat verarbeitet wurden, aus Diamanten aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation bestehen oder solche enthalten und ein Gewicht von mindestens 0,5 Karat oder 0,1 Gramm pro Diamant aufweisen, und die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport dieser Güter in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sind verboten.
6a) Die Verbote nach Abs. 1, 3 und 4 gelten nicht, sofern bei der Einfuhr Folgendes nachgewiesen und bei der Zollanmeldung angegeben wird:
a) falls es sich um Güter der Zolltarifnummern 7102 10 00, 7102 31 00 und 7104 21 00 handelt: dass sich die Güter vor dem Geltungsbeginn des jeweiligen Verbots physisch in Liechtenstein, der Schweiz oder der Europäischen Union befanden und sie anschliessend in ein anderes Drittland als die Russische Föderation ausgeführt wurden;
b) falls es sich um Güter der Zolltarifnummern 7102 39 00 und 7104 91 00 sowie Güter nach Anhang 27a Ziff. 3 handelt: dass sich die Güter vor dem Geltungsbeginn des jeweiligen Verbots physisch in einem anderen Drittstaat als der Russischen Föderation befanden, dort verarbeitet oder hergestellt wurden.
6b) Das Verbot nach Abs. 5 gilt nicht für Erzeugnisse mit Diamanten nach Anhang 27a Ziff. 3, die vor dem 1. September 2024 hergestellt wurden, wenn diese Erzeugnisse:
a) aus einem anderen Drittstaat oder Gebiet als der Russischen Föderation vorübergehend nach Liechtenstein oder in die Schweiz eingeführt oder nach vorübergehender Ausfuhr aus Liechtenstein oder der Schweiz in einen anderen Drittstaat oder ein anderes Gebiet als die Russische Föderation wieder nach Liechtenstein oder in die Schweiz eingeführt wurden; und
b) bei der Einfuhr nach Liechtenstein oder in die Schweiz oder der Ausfuhr aus Liechtenstein oder der Schweiz in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung, der aktiven Veredelung oder der passiven Veredelung angemeldet wurden.
8) Bei der Einfuhr von Gütern nach Abs. 3 und 4 muss ein Nachweis vorliegen, der Auskunft über den Ursprung der im Drittstaat verarbeiteten Diamanten gibt. Dieser Nachweis muss bei der Zollanmeldung angegeben werden.
Art. 33a Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 2a Einleitungssatz und Abs. 3 Einleitungssatz
1) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann bis zum 31. Dezember 2024 Ausnahmen von den Verboten nach Art. 5, 6, 10, 10a, 10b, 11, 12, 12a und 15b bewilligen betreffend den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr oder den Transport von in den entsprechenden Anhängen 1, 3, 4, 5, 17, 19, 20 und 24 aufgeführten Gütern und Technologien sowie von Gütern nach Anhang 2 GKV sowie den Verkauf, die Lizenzierung oder anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie die Gewährung von Rechten auf Zugang zu oder auf die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen im Zusammenhang mit diesen Gütern und Technologien, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, sofern:
2a) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann bis zum 31. Dezember 2024 Ausnahmen von den Verboten nach Art. 12 bewilligen betreffend den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr oder den Transport von in Anhang 5 aufgeführten Gütern, sofern diese Tätigkeiten unbedingt erforderlich sind für den Abzug von Investitionen aus einem Joint Venture, das:
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Art. 15a und 15c betreffend die Einfuhr, die Durchfuhr und den Transport von in den Anhängen 18 und 21 aufgeführten Gütern bis zum 31. Dezember 2024 bewilligen, sofern:
Art. 33c Abs. 1 Einleitungssatz
1) Die Regierung kann bis zum 31. Dezember 2024 Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software nach Art. 29e bewilligen, sofern:
Anhang 8 Bst. A Ziff. 1792 und 1808
 
Name
Angaben zur Identifizierung
Begründung
1792.
Roman Viktorovich TROTSENKO
Funktion: russischer Unternehmer, Berater des Präsidenten des staatlichen Unternehmens Rosneft, Igor Sechin; Gründer und Miteigentümer der Investmentgesellschaft AEON Corporation; Direktor von Geopromining Investment (CYP) Limited
Staatsangehörigkeit: russisch
Geburtsdatum: 9.12.1970
Geburtsort: Moskau, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Steueridentifikationsnummer: 771500884353
Roman Trotsenko ist ein in Russland tätiger führender Geschäftsmann mit Geschäftsinteressen in den Bereichen Eisenerz und Stahl, Kohle, Infrastruktur und Energie. Roman Trotsenko ist Berater des Präsidenten des staatlichen Unternehmens Rosneft, Igor Sechin. Er ist Gründer und Miteigentümer der Investmentgesellschaft AEON Corporation und Direktor von Geopromining Investment (CYP) Limited. Von Roman Trotsenko kontrollierte Unternehmen wie etwa Vorkutagol JSC sind in Wirtschaftsbereichen tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen. Daher unterstützt Roman Trotsenko in seiner Funktion materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
1808.
Vladimir Zograbovich AVETISYAN
Funktion: Generaldirektor und Gründer von LLC RBA-Management
Geburtsdatum: 4.5.1955
Geburtsort: Region Chelyabinsk, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Steueridentifikationsnummer: 772005534726
Vladimir Avetisyan ist Generaldirektor und Gründer von LLC RBA-Management. LLC RBA-Management ist eine russische Verwaltungsgesellschaft, die Rechts-, Buchhaltungs-, Unternehmenssicherheits- und andere Managementdienstleistungen erbringt und mit Kunden zusammenarbeitet, die auf die Lieferungssys elektronischer Komponenten spezialisiert sind. LLC RBA-Management verwaltet JSC Compel, das an Einfuhrregelungen für elektronische Bauteile beteiligt ist, und strategisch wichtige Mikroelektronikkomponenten für die russische Industrie, einschliesslich der Militärindustrie, liefern. Als Generaldirektor und Gründer der LLC RBA-Management ist Vladimir Avetisyan für deren Handlungen verantwortlich und unterstützt daher materiell die Regierung der Russischen Föderation, das für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
Anhang 8 Bst. B Ziff. 431, 448, 451 und 458
431.
Federal State Budgetary Educational Institution International Children’s Centre ‚Artek‘ (Föderales staatlich finanziertes Bildungsinstitut, Internationales Kinderzentrum ‚Artek‘)
Anschrift: Leningradskaya street, building 41, Hurzuf, Jalta, Krim, Ukraine
Tel.: +7 800 600 20 85
E-Mail: center@artek.org
Ort der Registrierung: Leningradskaya street, building 41, Hurzuf, Jalta, Krim, Ukraine
Registrierungsdatum: 15.8.2014
Registrierungsnummer: 9103003070
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Krim, Ukraine
Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol im Jahr 2014 steht das föderale staatlich finanzierte Bildungsinstitut Internationales Kinderzentrum Artek unter der Kontrolle des russischen Bildungsministeriums. Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 organisiert es Lager für Kinder aus der Ukraine, unter anderem aus den besetzten Gebieten von Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja. In diesen Lagern bereiten Kinder Hilfsmaterialien für russische Soldaten vor, die am Krieg teilnehmen. In einigen Fällen wurde es ukrainischen Kindern nicht gestattet, nach Hause zurückzukehren, und sie wurden gezwungen, ihre Unterstützung für Russland zu zeigen.
Daher unterstützt das föderale staatlich finanzierte Bildungsinstitut Internationales Kinderzentrum Artek materiell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
448.
JSC ‚Central Research Institute of Precision Engineering‘
alias TsNIITochMash
Anschrift: Russische Föderation, 142181, Moskau region, Podolsk city, Zavodskaya str. (Klimovsk mkr.), building 2, block 707, office 66
Art der Organisation: Aktiengesellschaft
Tel.: + 7 (495) 996-59-09, +7 495 249-49-99
Fax: + 7 (495) 996-59-10
E-Mail: info@cniitm.ru,
223ctm@gmail.com,
ctm76@rambler.ru, tsniitochmash@podolsk.ru
Website: www.cniitm.ru
JSC ‚Central Research Institute of Precision Engineering‘ (JSC TsNIITochMash) ist Teil des staatlichen Unternehmens ‚Rostec‘ und ist für seine wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Waffen und militärischer Ausrüstung für verschiedene Teile der russischen Streitkräfte bekannt. Unter der Leitung von TsNIITochMash wurden mehr als 150 Modelle und Komplexe von Kleinwaffen, Artilleriewaffen, Panzerabwehrwaffen, kampftechnischen Mitteln und Munition unterschiedlicher Art entwickelt, in Serienproduktion gebracht und in die Aufrüstung und Versorgung der russischen Armee, der luftbeweglichen Kräfte, der Luftwaffe, der Marine und von Spezialeinheiten der Strafverfolgungsbehörden überführt.
Zu den bekannten ungewöhnlichsten Waffen, die unter der Leitung des JSC TsNIITochMash geschaffen wurden, gehören Unterwasserwaffen (4,5 mm SPS-Patrone und SPP-1-Unterwasserpistole, 5,66 mm MPS-Patrone und APS-Unterwasserfeuerwaffe), geräuscharme Waffen (PSS-SP4-Pistolensystem), Waffen zur Ausrüstung von Terrorbekämpfungseinheiten (halbautomatische Pistole SR1M mit SP10-Patrone ‚Gyurza‘, SR-2-Maschinenpistole und die kleine Grösse SR-3, ‚Vikhr‘-Sturmgewehr) sowie ‚Ratnik‘-Kampfausrüstungen der zweiten Generation.
Zu JSC TsNIITochMash gehören Forschungs-, Konstruktions- und Produktionseinheiten sowie Industrietestanlagen.
Daher ist JSC TsNIITochMash verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation sowie die russischen Entscheidungsträger, die für die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, und profitiert von ihnen.
451.
JSC Armour Repair Plant No. 560
alias JSC 560 BTRZ
Ort der Registrierung: 676811 Amurskaya oblast, Belogorskiy Rayon, Vozhaevka, Russische Föderation
Registrierungsdatum: 25.5.2009
Steuernummer: 2811005250
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Russische Föderation
JSC Armour Repair Plant No. 560 ist ein russisches militärisch-industrielles Unternehmen, das gepanzerte Fahrzeuge herstellt, die von den russischen Streitkräften eingesetzt werden. JSC Armour Repair Plant No. 560 unterstützt daher materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, und profitiert von ihr.
458.
JSC Kizlyar Electromechanical Plant
Anschrift: 1 Kutuzova str., city of Kizlyar, Republic of Dagestan, Russische Föderation
Art der Organsiation: Aktiengesellschaft
Tel.: + 7 (87239) 2-22-77; + 7 (87239) 2-23-03
E-Mail: koncern_kemz@mail.ru
Website: https://concern-kemz.ru/;
https://kizlyar-kemz.ru/
JSC Kizlyar Electromechanical Plant ist ein russisches Unternehmen der Militärindustrie. Es ist auf die Entwicklung und Herstellung von Bodenkontroll- und Diagnosesystemen für Luftfahrzeuge sowie die Herstellung von Befestigungen und Bordausrüstung spezialisiert.
Das Unternehmen stellt DZ-UM-Verriegelungen für SU-25-Kampfflugzeuge her, die von russischen Streitkräften für Angriffe gegen die Ukraine eingesetzt werden. JSC Kizlyar Electromechanical Plant erfüllt Staatsverteidigungsaufträge Russlands.
Daher ist JSC Kizlyar Electromechanical Plant verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
Anhang 27a Artikelverweis
Anhang 27a
(Art. 15e Abs. 1 bis 4, 6 und 6b)
II.
Inkrafttreten
1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich Abs. 2 am Tag der Kundmachung in Kraft.
2) Art. 15e Abs. 3 tritt am 1. September 2024 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef