946.224.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 361 ausgegeben am 22. Oktober 2024
Verordnung
vom 22. Oktober 2024
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Nicaragua
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug des Beschlusses (GASP) 2024/2665 des Rates der Europäischen Union vom 8. Oktober 2024 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 5. November 2019 über Massnahmen gegenüber Nicaragua, LGBl. 2019 Nr. 264, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang Bst. A Ziff. 5 und 12
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
5.
Luís PÉREZ OLIVAS
Geburtsdatum: 8.1.1956
Geschlecht: männlich
Seit 2023 Leiter der Polizeistation im Distrikt Drei in Managua. Ehemaliger Generalkommissar und Hauptbeamter für Rechtshilfe (DAEJ) im Strafvollzugszentrum ‚El Chipote‘. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschliesslich Folter, Ausübung erheblicher Gewalt, Misshandlung von Häftlingen und anderer Formen erniedrigender Behandlung.
12.
Alba Luz RAMOS
VANEGAS
Geburtsdatum: 3.6.1949
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Reisepass-Nr.: A0009864
(Nicaragua)
Ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs von Nicaragua. Verantwortlich für die Instrumentalisierung der Justiz zugunsten der Interessen des Ortega-Regimes durch selektive Kriminalisierung von Oppositionstätigkeiten, die Fortführung des Musters von Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemässes Gerichtsverfahren, willkürliche Verhaftungen und den Ausschluss von politischen Parteien und Oppositionskandidaten von den Wahlen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
Anhang Bst. B Ziff. 2
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
2.
Oberster Wahlrat
Consejo Supremo Electoral
Anschrift: Pista Juan Pablo II, Managua 14005, Nicaragua
E-Mail: info@cse.gob.ni
Der Oberste Wahlrat ist die Einrichtung, die für die Vorbereitung, Abhaltung und Zertifizierung der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 zuständig ist, mit denen aufgrund des Fehlens von Transparenz, einer echten Opposition und einer demokratischen Debatte demokratische Institutionen und Prozesse untergraben wurden. Der Oberste Wahlrat hat der Opposition die Möglichkeit genommen, für freie Wahlen zu kandidieren, und sorgte für die Abhaltung von Wahlen unter undemokratischen Bedingungen.
Am 3. Oktober 2023 hob der Oberste Wahlrat den rechtlichen Status von Yatama, der wichtigsten indigenen politischen Partei in Nicaragua, auf und verhinderte so deren Teilnahme an den Wahlen in zwei autonomen Regionen des Landes (Costa Caribe und Costa Caribe Norte) im März 2024.
Er ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der demokratischen Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin