vom 5. September 2024
Das Gesetz vom 20. Oktober 2011 über die Förderung der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Standortes Liechtenstein (Standortförderungsgesetz; SFG), LGBI. 2011 Nr. 544, wird wie folgt abgeändert:
Art. 12 Abs. 2
2) Die Aufgaben der Revisionsstelle richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts mit der Massgabe, dass eine Abschlussprüfung (Art. 1058 Abs. 1 PGR) durchzuführen ist. Sie hat zudem zu prüfen, ob die Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Verordnungen eingehalten worden sind.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 5. September 2024 über die Abänderung des Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetzes in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
110/2023 und
40/2024