935.20
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 392 ausgegeben am 31. Oktober 2024
Gesetz
vom 5. September 2024
über die Abänderung des Standortförderungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. Oktober 2011 über die Förderung der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Standortes Liechtenstein (Standortförderungsgesetz; SFG), LGBI. 2011 Nr. 544, wird wie folgt abgeändert:
Art. 10 Bst. c
Dem Verwaltungsrat kommen folgende unentziehbare und nicht delegierbare Aufgaben zu:
c) der Erlass des Organisations- und des Personalreglements;
Art. 12 Abs. 2
2) Die Aufgaben der Revisionsstelle richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts mit der Massgabe, dass eine Abschlussprüfung (Art. 1058 Abs. 1 PGR) durchzuführen ist. Sie hat zudem zu prüfen, ob die Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Verordnungen eingehalten worden sind.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 5. September 2024 über die Abänderung des Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 110/2023 und 40/2024