946.224.6
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 461 ausgegeben am 17. Dezember 2024
Verordnung
vom 17. Dezember 2024
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Mali
Aufgrund von Art. 2 und 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2017, LGBl. 2017 Nr. 203, und unter Einbezug des Beschlusses (GASP) 2024/3149 des Rates der Europäischen Union vom 13. Dezember 2024 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 10. Oktober 2017 über Massnahmen gegenüber Mali, LGBl. 2017 Nr. 278, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 2 Bst. A Ziff. 2 bis 4
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
2.
WAGUÉ, Ismaël
Geburtsort:
Bamako
Geburtsdatum: 2.3.1975
Staatsangehörigkeit: Malier
Reisepass-Nr.: Diplomatenpass AA0193660, gültig bis 15.2.2023
Geschlecht: männlich
Funktion: Minister für Aussöhnung, Oberstmajor
Oberstmajor Ismaël Wagué ist ein wichtiges Mitglied des inneren Kreises um Oberst Assimi Goïta und war neben Oberst Goïta, Oberst Sadio Camara, Oberst Modibo Koné und Oberst Malick Diaw einer der Hauptakteure des Putsches vom 18. August 2020.
Am 19. August 2020 teilte er mit, dass die Streitkräfte die Macht übernommen haben; daraufhin wurde er Sprecher des Nationalen Komitees für die Rettung des Volkes (Comité national pour le salut du peuple, CNSP).
Ismaël Wagué ist daher für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Malis bedrohen.
Als Minister für Aussöhnung der Übergangsregierung seit Oktober 2020 war Ismaël Wagué für die Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali zuständig.
Mit seiner im Oktober 2021 abgegebenen Erklärung und seinen ständigen Meinungsverschiedenheiten mit den Mitgliedern des dauerhaften strategischen Rahmens (Cadre Stratégique Permanent, CSP) trug er zur Blockierung des Begleitausschusses des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali (Comité de suivi de l’accord, CSA) bei, was dazu führte, dass die CSA-Tagungen von Oktober 2021 bis September 2022 ausgesetzt wurden. Hierdurch wurde die Umsetzung des Abkommens, eine der ‚Missionen‘ des politischen Übergangs in Mali gemäss Art. 2 der Übergangscharta, behindert.
Am 25. Januar 2024 kündigte die Übergangsregierung das Abkommen für Frieden und Versöhnung in Mali und erklärte seine sofortige Beendigung. Seit diesem Zeitpunkt haben die von der Übergangsregierung auferlegten autoritären Zwänge erheblich zugenommen.
Die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) hat wegen der Verzögerung bei der Durchführung der Wahlen und dem Abschluss des politischen Übergangs in Mali im November 2021 gezielte Sanktionen gegen die Übergangsregierung (einschliesslich Ismaël Wagué) verhängt. Am 3. Juli 2022 beschloss die ECOWAS, diese individuellen Sanktionen aufrechtzuerhalten.
Ismaël Wagué ist daher für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Malis bedrohen und den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali behindern und untergraben.
3.
MAÏGA, Choguel
Geburtsort:
Tabango, Gao, Mali
Geburtsdatum: 31.12.1958
Staatsangehörigkeit: Malier
Reisepass-Nr.: von Mali ausgestellter Diplomatenpass DA0004473, Schengen-Visum erteilt
Geschlecht: männlich
Funktion: ehemaliger Premierminister
Von Juni 2021 bis November 2024 leitete Choguel Maïga als Premierminister die Übergangsregierung Malis, die nach dem Staatsstreich vom 24. Mai 2021 eingesetzt wurde.
Im Widerspruch zum Zeitplan für Reformen und Wahlen, der zuvor mit der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) im Einklang mit der Übergangscharta vereinbart worden war, kündigte er im Juni 2021 die Organisation der Nationalen Versammlungen für die Neugründung (Assises nationales de la refondation, ANR) als Prozess vor der Reform und Voraussetzung für die Durchführung der für den 27. Februar 2022 angesetzten Wahlen an.
Wie von Choguel Maïga angekündigt, wurden die ANR anschliessend mehrmals verschoben und die Wahlen verzögert. Die ANR, die schliesslich im Dezember 2021 stattfanden, wurden von mehreren Interessenträgern boykottiert. Auf der Grundlage der abschliessenden Empfehlungen der ANR legte die Übergangsregierung einen neuen Zeitplan für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen im Dezember 2025 vor, wonach die Übergangsregierung mehr als fünf Jahre an der Macht bleiben kann. Nach der Vorlage im Juni 2022 eines überarbeiteten Zeitplans, dem zufolge die Präsidentschaftswahlen im März 2024 vorgesehen waren, kündigte die Übergangsregierung am 21. September 2023 eine weitere Verschiebung der Wahlen an.
Am 25. Januar 2024 kündigte die Übergangsregierung das Abkommen für Frieden und Versöhnung in Mali und erklärte seine sofortige Beendigung. Seit diesem Zeitpunkt haben die von der Übergangsregierung auferlegten autoritären Zwänge erheblich zugenommen.
ECOWAS hat wegen der Verzögerung bei der Durchführung der Wahlen und dem Abschluss des politischen Übergangs in Mali im November 2021 gezielte Sanktionen gegen die Übergangsregierung (einschliesslich Choguel Maïga) verhängt. Die ECOWAS hob hervor, dass die Übergangsregierung die Notwendigkeit der Durchführung von Reformen als Vorwand genutzt hat, um die Verlängerung des Zeitraums für den politischen Übergang in Mali zu rechtfertigen und sich ohne demokratische Wahlen an der Macht zu halten. Am 3. Juli 2022 beschloss die ECOWAS, diese individuellen Sanktionen aufrechtzuerhalten.
Am 21. November 2024 wurde Choguel Maïga vom Anführer der Junta als Premierminister entlassen, nachdem Choguel Maïga die Militärjunta kritisiert hatte.
Als Premierminister war Choguel Maïga unmittelbar verantwortlich für die Verschiebung der in der Übergangscharta vorgesehenen Wahlen. Choguel Maïga war auch unmittelbar für die Kündigung des Abkommens für Frieden und Versöhnung in Mali sowie für die von der Übergangsregierung ergriffenen autoritären Massnahmen verantwortlich. Er hat somit den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali behindert und untergraben, insbesondere durch Behinderung und Untergrabung der Durchführung von Wahlen und der Machtübergabe an gewählte Organe.
4.
MAÏGA, Ibrahim Ikassa
Geburtsort:
Tondibi, Region Gao, Mali
Geburtsdatum: 5.2.1971
Staatsangehörigkeit: Malier
Reisepass-Nr.: von Mali ausgestellter Diplomatenpass
Geschlecht: männlich
Funktion: Minister für die Neugestaltung
Ibrahim Ikassa Maïga ist Mitglied des Strategieausschusses des M5-RFP (Mouvement du 5 juin - Rassemblement des forces patriotiques, Bewegung des 5. Junis - Verband der patriotischen Kräfte), der eine Schlüsselrolle beim Sturz von Präsident Keita spielte.
Ibrahim Ikassa Maïga war seit Juni 2021 Minister für die Neugestaltung und in dieser Funktion mit der Planung der von Premierminister Choguel Maïga angekündigten Nationalen Versammlungen für die Neugründung (Assises nationales de la refondation, ANR) betraut.
Im Widerspruch zum Zeitplan für Reformen und Wahlen, der zuvor mit der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) im Einklang mit der Übergangscharta vereinbart worden war, wurden die ANR von der Übergangsregierung als Prozess vor der Reform und Voraussetzung für die Durchführung der für den 27. Februar 2022 angesetzten Wahlen angekündigt.
Wie von Choguel Maïga angekündigt, wurden die ANR anschliessend mehrmals verschoben und die Wahlen verzögert. Die ANR, die schliesslich im Dezember 2021 stattfanden, wurden von mehreren Interessenträgern boykottiert. Auf der Grundlage der abschliessenden Empfehlungen der ANR legte die Übergangsregierung einen neuen Zeitplan für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen im Dezember 2025 vor, wonach die Übergangsregierung mehr als fünf Jahre an der Macht bleiben kann. Nach der Vorlage im Juni 2022 eines überarbeiteten Zeitplans, dem zufolge die Präsidentschaftswahlen im März 2024 vorgesehen waren, kündigte die Übergangsregierung am 21. September 2023 eine weitere Verschiebung der Wahlen an.
Am 25. Januar 2024 kündigte die Übergangsregierung das Abkommen für Frieden und Versöhnung in Mali und erklärte seine sofortige Beendigung. Seit diesem Zeitpunkt haben die von der Übergangsregierung auferlegten autoritären Zwänge erheblich zugenommen.
ECOWAS hat wegen der Verzögerung bei der Durchführung der Wahlen und dem Abschluss des politischen Übergangs in Mali im November 2021 gezielte Sanktionen gegen die Übergangsregierung (einschliesslich Ibrahim Ikassa Maïga) verhängt. Die ECOWAS hob hervor, dass die Übergangsregierung die Notwendigkeit der Durchführung von Reformen als Vorwand genutzt hat, um die Verlängerung des Zeitraums für den politischen Übergang in Mali zu rechtfertigen und sich ohne demokratische Wahlen an der Macht zu halten. Am 3. Juli 2022 beschloss die ECOWAS, diese individuellen Sanktionen aufrechtzuerhalten.
In seinem Amt als Minister für die Neugestaltung behindert und untergräbt Ibrahim Ikassa Maïga den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali, insbesondere durch Behinderung und Untergrabung der Durchführung von Wahlen und der Machtübergabe an gewählte Organe.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef