416.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 480 ausgegeben am 23. Dezember 2024
Gesetz
vom 7. November 2024
über die Abänderung des Stipendiengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die staatlichen Ausbildungsbeihilfen (Stipendiengesetz; StipG), LGBl. 2004 Nr. 262, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 9 Abs. 2
2) Die Ausbildungsbeihilfe wird zum Teil als Darlehen und zum Teil als Stipendium ausgerichtet. Das Verhältnis von Stipendium und Darlehen richtet sich in Abhängigkeit von der Summe der Eigenleistungen nach der Tabelle im Anhang. Vorbehalten bleibt Art. 22.
Art. 20 Abs. 4 und 5
4) Die Ausbildungsbeihilfe wird auf den nächstmöglichen Semesterbeginn neu berechnet, wenn das 25. Lebensjahr nach dem gemäss Abs. 3 massgeblichen Zeitpunkt vollendet wird.
5) Die Neuberechnung der Ausbildungsbeihilfe nach Abs. 4 erfolgt auf Antrag.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Parlamentarische Initiative vom 16. September 2024 sowie Bericht und Antrag der Regierung Nr. 111/2024