174.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 2 ausgegeben am 10. Januar 2025
Gesetz
vom 8. November 2024
über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. April 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; StPG), LGBl. 2008 Nr. 144, wird wie folgt abgeändert:
Art. 33a
Freistellung oder flexible Arbeitsregelung aus familiären Gründen
Auf die Freistellung und flexible Arbeitsregelung aus familiären Gründen finden für Angestellte die Bestimmungen des § 1173a ABGB sinngemäss Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 13/2024 und 115/2024