173.02
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 3 ausgegeben am 10. Januar 2025
Gesetz
vom 8. November 2024
über die Abänderung des Richterdienstgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Richterdienstgesetz (RDG) vom 24. Oktober 2007, LGBl. 2007 Nr. 347, wird wie folgt abgeändert:
Art. 29 Abs. 1
1) Die Gewährung von bezahltem und unbezahltem Urlaub, die Freistellung und flexible Arbeitsregelung aus familiären Gründen sowie die Regelung der dienstfreien Tage für vollamtliche Richter richten sich nach den Bestimmungen des Staatspersonalgesetzes und den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 13/2024 und 115/2024