837.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 6 ausgegeben am 10. Januar 2025
Gesetz
vom 8. November 2024
über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. November 2010 über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz; ALVG), LGBl. 2010 Nr. 452, wird wie folgt abgeändert:
Art. 15 Abs. 2 Bst. b
2) Angerechnet werden auch:
b) Zeiten, in denen der Versicherte zwar in einem Arbeitsverhältnis steht, aber wegen Krankheit, Unfalls oder Freistellung aus familiären Gründen (§ 1173a Art. 34a bis 34d ABGB) keinen Lohn erhält und daher keine Beiträge bezahlt;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 13/2024 und 115/2024