946.225.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 40 ausgegeben am 14. Januar 2025
Verordnung
vom 14. Januar 2025
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen betreffend Haiti
Aufgrund von Art. 2 und 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2017, LGBl. 2017 Nr. 203, sowie unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und des Beschlusses (GASP) 2024/3139 des Rates der Europäischen Union vom 16. Dezember 2024 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 21. Dezember 2022 über Massnahmen betreffend Haiti, LGBl. 2022 Nr. 412, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 2
Der bisherige Anhang 2 wird durch nachfolgenden Anhang ersetzt:
Anhang 2
(Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 und 2a sowie Art. 5a)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 4 bis 5a richten (EU-Liste)
A. Natürliche Personen
 
Name
Angaben zur Identifizierung
Gründe
1.
Jonel CATEL
alias
Johns CATHEL
Funktion: Anführer der Bande ‚Terre Noire‘ (verbunden mit dem ‚G9‘-Bündnis von Banden)
Staatsangehörigkeit:
haitianisch
Geschlecht: männlich
Jonel Catel ist der Anführer der Bande ‚Terre Noire‘, die mit dem ‚G9‘-Bündnis von Banden in Haiti verbunden ist.
Unter seinem Kommando ist die Bande ‚Terre Noire‘ an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Raub, Lösegelderpressung, Entführung, Erpressung, Mord und Vergewaltigung.
Jonel Catel ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschliesslich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.
2.
Gabriel JEAN-PIERRE
alias Ti-Gabriel; Ti Gabriel; Gabo
Funktion: Anführer des ‚GPep‘-Bündnisses von Banden (verbunden mit der Bande ‚Brooklyn‘)
Geburtsdatum: 31.3.1984
Staatsangehörigkeit:
haitianisch
Geschlecht: männlich
Gabriel Jean-Pierre ist Anführer des ‚GPep‘-Bündnisses von Banden in Haiti, das mit der Bande ‚Brooklyn‘ verbunden ist.
Unter seinem Kommando ist ‚GPep‘ an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Erpressung, Zerstörung von Eigentum, Entführung, Mord und Vergewaltigung.
Gabriel Jean-Pierre ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschliesslich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.
3.
Ferdens TILUS
alias General Meyer; Jeneral Meyer; Jeneral Meyè
Funktion: Anführer der Bande ‚Kokorat San Ras‘
Geburtsdatum: 15.9.1995
Staatsangehörigkeit:
haitianisch
Geschlecht: männlich
Ferdens Tilus ist der Anführer der Bande ‚Kokorat San Ras‘ in Haiti (Gebiet Artibonite/Nordwesten).
Unter seinem Kommando ist die Bande ‚Kokorat San Ras‘ an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Mord, Diebstahl, Vergewaltigung, Entführung und Veruntreuung von Eigentum.
Ferdens Tilus ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschliesslich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.
B. Unternehmen und Organisationen 1
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Dieser Abschnitt enthält derzeit keine Einträge.