282.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 77 ausgegeben am 28. Januar 2025
Gesetz
vom 5. Dezember 2024
über die Abänderung der Insolvenzordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Juli 1973 über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung; IO), LGBl. 1973 Nr. 45/2, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 7
7) Für die Sanierung und Liquidation von Banken und Wertpapierfirmen gelten die Bestimmungen des Bankengesetzes, des Wertpapierfirmengesetzes sowie des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, für die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Soweit dort nichts Besonderes bestimmt ist, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes ergänzend Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Wertpapierfirmengesetz vom 5. Dezember 2024 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 73/2024 und 132/2024